DGUV V3 Prüffristen. Komplette Tabelle 2026.
Prüffristen für Geräte, elektrische Anlagen und Maschinen: Die Tabelle zeigt DGUV-Richtwerte, bedingte Maximalwerte und ausgewählte Sonderfristen – mit Quellen.
Die betriebliche Prüffrist ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen und bisherigen Prüfergebnissen.
Prüffristen nach Anlagentyp und Branche
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Die Tabelle zeigt DGUV-Richtwerte, bedingte Maximalwerte und ausgewählte Sonderfristen. Die tatsächliche Prüffrist legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Einsatzbedingungen und der bisherigen Prüfergebnisse fest.
| Anlage / Gerät | Prüffrist | Wer prüft? | Norm / Quelle |
|---|---|---|---|
| Kernrichtwerte nach DGUV Vorschrift 3 Diese Werte sind Orientierungshilfen aus dem DGUV-Regelwerk. Sie ersetzen nicht die betriebliche Festlegung der Prüffrist anhand von Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen und bisherigen Prüfergebnissen. Wenn Sie die wiederkehrende Prüfung Ihrer elektrischen Geräte durchführen lassen möchten, finden Sie den Leistungsumfang unter DGUV V3 Geräteprüfung.Den Leistungsumfang für Verteilungen, Stromkreise und weitere ortsfeste elektrische Anlagen beschreibt unsere Seite Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. | |||
| Ortsveränderliche Betriebsmittel · Büro / leichte Beanspruchung PC, Bildschirm, Drucker, Tischlampe, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Telefon-Ladegeräte | Richtwert 6 Monate · bis max. 24 Monate unter Bedingungen DGUV-Richtwert · Maximalwert unter Bedingungen | Elektrofachkraft (EFK) · bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte nach DGUV V3 auch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1B · DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 |
| Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nennt die DGUV sechs Monate als Richtwert. Bei einer ausreichend niedrigen Fehlerquote und vergleichbaren Büro- oder ähnlichen Bedingungen kann die Prüffrist bis auf maximal 24 Monate verlängert werden. 24 Monate sind keine automatische Standardfrist. | |||
| Ortsveränderliche Betriebsmittel · Werkstatt / mittlere bis hohe Beanspruchung Akku-Schrauber, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen, Schweißkabel | Richtwert 6 Monate · bis max. 12 Monate unter Bedingungen DGUV-Richtwert · Maximalwert unter Bedingungen | Elektrofachkraft (EFK) · bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte nach DGUV V3 auch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1B · DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 |
| Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Fertigungsstätten und Werkstätten nennt die DGUV sechs Monate als Richtwert. Eine Verlängerung bis auf maximal zwölf Monate setzt geeignete betriebliche Erfahrungen beziehungsweise Prüfergebnisse und vergleichbare Einsatzbedingungen voraus. Zwölf Monate sind keine automatische Standardfrist. | |||
| Ortsveränderliche Betriebsmittel · Baustelle (raue Umgebung) Bohrhämmer, Bauleuchten, Trommelkabel, Bauzaun-Strom, Baukreissägen | Richtwert 3 Monate DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) · bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte nach DGUV V3 auch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) | DGUV Information 203-006 – Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen |
| Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen sind drei Monate ein bewährter Richtwert. Bei besonders hoher Beanspruchung können deutlich kürzere Prüfintervalle erforderlich sein. Vor jeder Benutzung ist das Betriebsmittel auf augenfällige Mängel zu kontrollieren. Funktionstests von RCD- oder PRCD-Schutzeinrichtungen sind davon getrennt zu betrachten. | |||
| Ortsfeste elektrische Anlage · allgemein Unterverteilung, Steckdosenstromkreis, Beleuchtungsstromkreis, Sicherungskasten in Bürogebäuden, Geschäften, Wohngebäuden | Richtwert 4 Jahre bei normalen Bedingungen DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1A · DIN VDE 0105-100:2015-10 einschließlich A1:2017-06 und Berichtigung 2020-10 |
| Für elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel nennt die DGUV unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen vier Jahre als Richtwert. Die tatsächliche Prüffrist ist anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Einsatzbedingungen und der Ergebnisse bisheriger Prüfungen festzulegen. | |||
| Ortsfeste Anlage · Werkstätten & gewerbliche Räume Schaltschränke, CEE-Steckdosen 16 A / 32 A / 63 A, Maschineneinspeisung, Hallenbeleuchtung | Richtwert 4 Jahre bei normalen Bedingungen DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1A · DIN VDE 0105-100:2015-10 einschließlich A1:2017-06 und Berichtigung 2020-10 |
| Auch in Werkstätten und gewerblich genutzten Bereichen können vier Jahre unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen als DGUV-Richtwert dienen. Bei höherer Beanspruchung, ungünstigen Umgebungsbedingungen oder auffälligen Prüfergebnissen ist die Frist entsprechend der Gefährdungsbeurteilung kürzer festzulegen. | |||
| Ortsfeste Anlage · Schule / Kita allgemein Klassenzimmer, Verwaltung, Aula, Pausenbereich, Turnhalle (allgemein) | Richtwert 4 Jahre bei normalen Bedingungen DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1A |
| Für normale elektrische Anlagenbereiche in Schulen und Kindertageseinrichtungen können vier Jahre unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen als Orientierung dienen. Bereiche mit besonderen elektrischen Anforderungen sind getrennt zu beurteilen. | |||
| Ortsfeste Anlage · naturwissenschaftliche Räume in Schulen Physik-/Chemie-/Biologie-Räume mit Schülerexperimenten, Schulwerkstatt, Schulküche | DGUV-Richtwert 1 Jahr für entsprechende besondere Bereiche DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1A |
| Für elektrische Anlagen in entsprechenden besonderen Bereichen der DIN-VDE-0100-Gruppe 700 nennt die DGUV ein Jahr als Richtwert. Der konkrete Prüfbereich und die tatsächliche Prüffrist sind anhand der Nutzung und Gefährdungsbeurteilung festzulegen. | |||
| Ortsfeste Anlage · Hotel / Beherbergungsbetrieb Gästezimmer, Lobby, Küche, Wellness, Tagungsräume | Richtwert 4 Jahre bei normalen Bedingungen DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) | DGUV Regel 110-003 – Branche Küchenbetriebe |
| Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Küchenbetrieben werden vier Jahre als empfohlene Frist genannt. Bei abweichender Beanspruchung oder ungünstigen Betriebsbedingungen ist die Prüffrist anhand der Gefährdungsbeurteilung anzupassen. | |||
| Ortsfeste Anlage · medizinisch genutzte Räume Arztpraxis, Behandlungsraum, Ambulanz, OP-Vorbereitung, Pflegestation | DGUV-Richtwert 1 Jahr für entsprechende besondere Anlagenbereiche DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) für medizinische Bereiche | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1A · für medizinische elektrische Geräte: DIN EN 62353 (VDE 0751-1) |
| Für elektrische Anlagen in entsprechenden besonderen Bereichen der DIN-VDE-0100-Gruppe 700 nennt die DGUV ein Jahr als Richtwert. Medizinische elektrische Geräte sind davon getrennt zu betrachten und nach den für diese Geräte geltenden Anforderungen und Herstellerangaben zu prüfen. | |||
| Ortsfeste Anlage · Baustelle (Baustromverteiler) Anschlussverteiler, Baustromkasten, CEE-Verteilung auf Baustellen | 1 Jahr (Anlage) · 3 Monate (Verteiler) DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) | DGUV Information 203-006 |
| Auf Bau- und Montagestellen gelten unterschiedliche Prüf- und Funktionsintervalle für stationäre Anlagen, nichtstationäre RCD-Schutzmaßnahmen und mobile Schutz- beziehungsweise Verteilereinrichtungen. Diese dürfen nicht als eine einzige pauschale Prüffrist dargestellt werden. Stationäre Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Richtwert 1 Jahr. Nichtstationäre RCD-Schutzmaßnahmen: Wirksamkeitsprüfung monatlich. Vorhandene Prüftasten: Funktionstest arbeitstäglich vor Arbeitsbeginn. PRCD-S und mobile Verteiler auf Baustellen: Richtwert 3 Monate. | |||
| Ortsfeste Anlage · Verkaufsräume Einzelhandel, Supermarkt, Boutique, Showroom | Richtwert 4 Jahre bei normalen Bedingungen DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1A |
| Für ortsfeste elektrische Anlagen in Verkaufsräumen können vier Jahre unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen als DGUV-Richtwert dienen. Die tatsächliche Prüffrist ist anhand der betrieblichen Bedingungen und bisherigen Prüfergebnisse festzulegen. | |||
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD / FI) · ortsfest FI-Schalter im Verteiler, RCD im Sicherungskasten | Funktionstest halbjährlich DGUV-Richtwert | Anwender (T-Taster) · EFK (messtechn.) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1A |
| Bei stationären Schutzschaltern nennt die DGUV für die Funktionsprüfung über die Prüfeinrichtung einen halbjährlichen Wert. Die messtechnische Prüfung der Schutzmaßnahme ist davon zu unterscheiden und in das anlagenspezifische Prüfkonzept einzuordnen. | |||
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD / FI) · ortsveränderlich Personenschutzschalter PRCD-S, mobile FI-Steckdosen, Baustellen-FI | Prüftaste arbeitstäglich · Wirksamkeit monatlich · PRCD-S 3 Monate DGUV-Richtwert | Anwender · EFK | DGUV Information 203-006 |
| Bei nichtstationären RCD-Schutzmaßnahmen sind unterschiedliche Kontrollen zu unterscheiden: Die Prüftaste wird arbeitstäglich betätigt; die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme wird monatlich geprüft. Für PRCD-S und mobile Verteiler auf Bau- und Montagestellen gelten drei Monate als Richtwert für die wiederkehrende Prüfung. | |||
| Verlängerungs- und Anschlussleitungen mit Steckvorrichtung Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen, Steckdosenleisten, Geräteanschlussleitungen | Wie ortsveränderliche Betriebsmittel – abhängig von Einsatzumgebung DGUV-Richtwert | Elektrofachkraft (EFK) · bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte nach DGUV V3 auch elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) | DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabelle 1B · DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 |
| Verlängerungs- und Anschlussleitungen gehören zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Für ihre Prüffrist gelten daher dieselben Grundsätze wie für andere ortsveränderliche Betriebsmittel: Richtwert und mögliche Verlängerung richten sich nach Einsatzumgebung, Beanspruchung und den Ergebnissen bisheriger Prüfungen. | |||
| Individuell festzulegende Prüffristen Für diese Prüfobjekte wird hier keine allgemeine feste Wiederholungsfrist angegeben. Die konkrete Frist ist anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung, der Betriebsbedingungen, der Herstellerangaben und der bisherigen Prüfergebnisse festzulegen. Informationen zu Prüfablauf und Leistungsumfang finden Sie unter DGUV V3 Maschinenprüfung.Wie eine gewerbliche Photovoltaikanlage geprüft wird, steht unter DGUV V3 Prüfung für Photovoltaikanlagen. | |||
| Maschinen mit elektrischer Ausrüstung CNC-Maschine, Spritzgießmaschine, Drehbank, Fräsmaschine, Förderanlage, Pressen | Richtwert 4 Jahre bei Einordnung als ortsfestes elektrisches Betriebsmittel · maschinenspezifische Prüffrist individuell festzulegen Individuell festzulegen | Elektrofachkraft (EFK) · befähigte Person | DGUV V3, DA zu § 5, Tabelle 1A – soweit als ortsfestes elektrisches Betriebsmittel einzuordnen · BetrSichV § 3 Abs. 6 und § 14 · DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2026-06 |
| Der Vierjahreswert stammt aus DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A, für elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel unter normalen Bedingungen. Er ist deshalb nur anwendbar, wenn die elektrische Ausrüstung der konkreten Maschine entsprechend als ortsfestes elektrisches Betriebsmittel einzuordnen ist. Für die Maschine als Arbeitsmittel wird die erforderliche Prüffrist anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung, der Betriebsbedingungen und der bisherigen Prüfergebnisse festgelegt. DIN EN 60204-1 beschreibt Anforderungen an die elektrische Ausrüstung von Maschinen, legt aber keine allgemeine vierjährige Wiederholungsprüffrist für Maschinen fest. | |||
| Schweißeinrichtungen MIG/MAG-Geräte, WIG-Schweißgeräte, Lichtbogen-Schweißanlagen, Punktschweißzangen | Individuell festzulegen Individuell festzulegen | Elektrofachkraft (EFK) | DIN EN IEC 60974-4 (VDE 0544-4):2025-12 |
| Für Schweißeinrichtungen wird auf dieser Seite keine allgemeingültige feste Prüffrist angegeben. Die Prüffrist ist anhand der Gefährdungsbeurteilung, Beanspruchung, Betriebsbedingungen, Herstellerangaben und bisherigen Prüfergebnisse festzulegen. Die Norm beschreibt Prüfverfahren für Lichtbogenschweißeinrichtungen. Aus den öffentlich verifizierten Norminformationen wird hier keine universelle Halbjahresfrist abgeleitet. | |||
| Photovoltaikanlagen Aufdach-PV, Freiflächen-PV, PV-Carport, Speichersystem | Richtwert 4 Jahre · anlagenbezogen festzulegen DGUV-Richtwert · Individuell festzulegen | Elektrofachkraft (EFK) für PV-Systeme | DIN EN IEC 62446-2:2021-08 · DGUV Information 203-080 – Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen |
| Anlagenbezogen festzulegen: Die Prüffrist ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, System- und Anlagendokumentation, Herstellerangaben, Betriebsbedingungen und bisherigen Prüfergebnissen. Als Orientierung nennt die DGUV Information 203-080 für die Wiederholung der Messungen und Prüfungen an der Gesamtanlage ein Intervall von vier Jahren; eine pauschale Vierjahrespflicht für jede Anlage folgt daraus nicht. DIN EN IEC 62446-2:2021-08 behandelt unter anderem Instandhaltung und wiederkehrende Inspektionen von Photovoltaiksystemen. | |||
| Sonderanlagen mit eigenen Regelwerken Für diese Anlagen gelten zusätzliche oder eigenständige Regelwerke. Die genannten Prüfwerte und Höchstfristen sind deshalb nicht als allgemeine DGUV-V3-Standardfristen zu verstehen. | |||
| Ortsfeste Anlage · Tankstelle / Ex-Zone Zapfsäulen-Versorgung, Ex-Zone 0/1/2, Tankraum-Beleuchtung | Sonderfristen nach BetrSichV BetrSichV-Höchstfrist | Befähigte Person mit Ex-Qualifikation · ggf. ZÜS | BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 3 |
| Für explosionsgefährdete Bereiche gelten eigene Prüffristen nach BetrSichV. Die Explosionssicherheit der Gesamtanlage ist spätestens alle sechs Jahre zu prüfen. Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sind spätestens alle drei Jahre zu prüfen. Für bestimmte Lüftungs-, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen gilt eine jährliche Prüfung. Welche Prüfperson erforderlich ist, hängt von Prüfart, Anlage und Qualifikation ab. | |||
| Aufzugsanlagen nach BetrSichV Personenaufzüge, Lastenaufzüge | Hauptprüfung spätestens alle 2 Jahre · Zwischenprüfung dazwischen BetrSichV-Höchstfrist | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) | BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 2 |
| Für Aufzugsanlagen im Anwendungsbereich der BetrSichV ist die Hauptprüfung spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. In der Mitte des festgelegten Prüfzeitraums ist eine Zwischenprüfung vorgesehen. Andere Arbeitsmittel wie Hebebühnen oder Fahrtreppen dürfen daraus nicht pauschal mit derselben Frist abgeleitet werden. | |||
| Sicherheitsbeleuchtung / Notbeleuchtung Rettungszeichenleuchten, Fluchtwegbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung | Prüfplan nach Anlagenart und aktuellem Regelwerk Sonderregelwerk | Befähigte Person · Elektrofachkraft (EFK) | DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 |
| Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gelten unterschiedliche Prüf- und Wartungsaufgaben. DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 unterscheidet unter anderem tägliche, monatliche und jährliche Aufgaben. Die konkrete Ausgestaltung ist anhand der Anlage und des Prüfbuchs festzulegen. | |||
| Blitzschutz- und Erdungsanlagen Äußerer Blitzschutz, Erdungsanlage, Potenzialausgleich, Überspannungsschutz | Nach Blitzschutzklasse, Anlagenart und Prüfkonzept Sonderregelwerk | Blitzschutz-Fachkraft | DIN EN 62305-3 · DIN VDE 0185-305-3 |
| Prüfintervalle für Blitzschutzsysteme hängen unter anderem von Blitzschutzklasse, Anlagenart, Nutzung und besonderen Schutzanforderungen ab. Deshalb wird auf dieser DGUV-V3-Prüffristenseite keine universelle Ein- oder Vierjahresfrist angegeben. | |||
| Brandmelde- und Brandfallsteuer-Anlagen BMA-Zentrale, Rauchmelder, Handfeuermelder, Sprinkler-Steuerung | Eigenes Brandschutz-Regelwerk Sonderregelwerk | Sachkundige Person nach DIN 14675 | DGUV Information 205-040 – Prüffristen im Brandschutz |
| Brandmeldeanlagen folgen eigenen brandschutzrechtlichen und normativen Prüf- und Instandhaltungsanforderungen. Sie werden deshalb nicht als allgemeine DGUV-V3-Prüffrist behandelt. Für die konkrete Frist sind die für die jeweilige Anlage einschlägigen Brandschutzregeln maßgeblich. | |||
Einen Überblick über Prüfbereiche, Ablauf und Beauftragung finden Sie unter DGUV V3 Prüfung im Überblick.
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Quellen und fachliche Einordnung
Die Tabelle verbindet DGUV-Richtwerte, individuell festzulegende Prüffristen und ausgewählte Sonderfristen. Die folgenden Primärquellen und Normstände zeigen, worauf die Einordnung der Angaben beruht. Wo öffentlich zugängliche Norminformationen keine konkrete Prüffrist belegen, nennen wir bewusst keine pauschale Zahl.
- DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen Grundlage für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie für die Richtwerte der Tabellen 1A und 1B.
- DGUV Information 203-070 Fachliche Einordnung der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel und der dafür relevanten Prüfgrundlagen.
- DGUV Information 203-072 Fachliche Grundlage für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel.
- Betriebssicherheitsverordnung § 14 Regelt Prüfungen von Arbeitsmitteln einschließlich der betrieblichen Festlegung und Dokumentation erforderlicher Prüfungen.
Weitere Primärquellen und Normstände
- DGUV Information 203-071 Hinweise zur Organisation elektrischer Prüfungen durch den Unternehmer und zur betrieblichen Festlegung von Prüffristen.
- DGUV Information 203-006 Grundlage für Auswahl, Betrieb und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen.
- DGUV Regel 110-003 – Branche Küchenbetriebe Branchenspezifische Einordnung unter anderem für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Küchenbetrieben.
- DGUV Information 203-080 – Photovoltaikanlagen Hinweise für Montage und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen und zur sicheren betrieblichen Organisation.
- DGUV Information 205-040 – Prüffristen im Brandschutz Übersicht zu brandschutzbezogenen Prüfregelungen; auf dieser Seite relevant für die Abgrenzung von Brandmeldeanlagen und anderen Brandschutzsystemen.
- Betriebssicherheitsverordnung § 17 Enthält zusätzliche Aufzeichnungsanforderungen für überwachungsbedürftige Anlagen.
- Betriebssicherheitsverordnung – Anhang 2 Enthält besondere Prüfvorschriften unter anderem für Aufzugsanlagen, explosionsgefährdete Bereiche und Druckanlagen.
- TRBS 1201 Technische Regel zur Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sowie zur Konkretisierung der betrieblichen Prüfanforderungen.
- TRBS 1203 Technische Regel zu den Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen.
Normen werden hier nur für den jeweiligen technischen Anwendungsbereich genannt. Aus einer Normbezeichnung wird keine pauschale Prüffrist abgeleitet, wenn diese durch die öffentlich verifizierbaren Angaben nicht belegt ist.
- DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 Aktuelle Norm für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Geräte.
- DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 Norm für Prüfungen elektrischer Geräte nach Reparatur im jeweiligen Anwendungsbereich.
- DIN VDE 0105-100:2015-10 einschließlich A1:2017-06 und Berichtigung 2020-10 Technische Grundlage für den Betrieb elektrischer Anlagen und deren wiederkehrende Prüfung. DIN VDE 0100-600 wird auf dieser Seite nicht als allgemeine Wiederholungsprüfungsnorm verwendet.
- DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2026-06 Technische Grundlage für die elektrische Ausrüstung von Maschinen; keine Quelle für eine allgemeine jährliche Wiederholungsfrist.
- DIN EN IEC 60974-4 (VDE 0544-4):2025-12 Norm für Prüfverfahren an Lichtbogenschweißeinrichtungen; auf dieser Seite wird daraus keine universelle Halbjahresfrist abgeleitet.
- DIN EN IEC 62446-2:2021-08 Norm für Instandhaltung und wiederkehrende Inspektionen von Photovoltaiksystemen; keine pauschale Vierjahresfrist wird daraus abgeleitet.
- DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 Aktueller Normstand für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit unterschiedlichen Prüf- und Wartungsaufgaben.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) verpflichtet Unternehmer in Deutschland zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den elektrotechnischen Bereich. Die Prüfung dient dem Schutz von Beschäftigten vor elektrischen Unfällen, der nachvollziehbaren Dokumentation und Organisation der Prüfungen und der Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten des Unternehmers. Wie die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel im Betrieb abläuft, steht unter Elektrogeräte prüfen lassen.
Rechtliche Grundlage und Pflicht
Verantwortlich ist immer der Unternehmer / Arbeitgeber — auch wenn er die Prüfung an Dritte delegiert. Fehlende oder ungeeignete Prüfungen können Arbeitsschutz-, Haftungs- oder Versicherungsfragen berühren. Welche Folgen sich im konkreten Fall ergeben, hängt von den Umständen, den vertraglichen Regelungen und dem jeweiligen Befund ab. Bei ISO-zertifizierten Betrieben (9001/14001/45001) prüfen Auditoren regelmäßig die DGUV-V3-Dokumentation.
Welche Anlagen sind betroffen?
- Ortsveränderliche Betriebsmittel — alle Geräte mit Stecker, die bewegt werden können (PC, Bohrmaschine, Verlängerungskabel)
- Ortsfeste elektrische Anlagen — fest installierte Verteilungen, Steckdosenstromkreise, Maschineneinspeisungen
- Maschinen mit elektrischer Ausrüstung — DIN EN 60204-1 / VDE 0113
- Spezialanlagen — PV-Anlagen, Notbeleuchtung, Aufzüge, Blitzschutz, BMA, Druckluft
Prüffrist-Richtwerte vs. Festlegung
Die in der DGUV V3 genannten Fristen sind Richtwerte. Der Unternehmer legt die tatsächliche Prüffrist basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung fest — bei höherer Beanspruchung kürzer, bei geringer Beanspruchung und nachweisbar niedriger Fehlerquote länger (max. 24 Monate für ortsveränderliche Geräte).
DGUV V3 Prüfung in Bayern — Angebot nach tatsächlichem Prüfumfang.
Ortsveränderliche Geräte, Unterverteilungen, Maschinen-Anlagen — wir prüfen normgerecht und liefern Doku mit vollständigem Prüfprotokoll.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Wer eine elektrische Prüfung durchführen darf, hängt vom Prüfobjekt und dem anzuwendenden Regelwerk ab. Bei wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nennt die DGUV Vorschrift 3 neben der Elektrofachkraft unter den dort genannten Voraussetzungen auch die elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte. Soweit die Betriebssicherheitsverordnung eine zur Prüfung befähigte Person verlangt, müssen zusätzlich die Qualifikationsanforderungen für die konkrete Prüfaufgabe erfüllt sein.
Elektrofachkraft
Abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung (Geselle, Meister, Techniker, Ingenieur) + aktuelle Kenntnis der einschlägigen Normen.
DIN VDE 1000-10Befähigte Person
Berufliche Ausbildung + Berufserfahrung + zeitnahe Tätigkeit am elektrotechnischen Arbeitsmittel + regelmäßige Fortbildung.
TRBS 1203Zugelassene Überwachungsstelle
Bei den in Anhang 2 Abschnitt 2 BetrSichV geregelten Prüfungen von Aufzugsanlagen ist eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgeschrieben. Bei Ex- und Druckanlagen hängt die Prüfzuständigkeit von Anlagenart und konkreter Prüfaufgabe ab; Anhang 2 lässt in bestimmten Fällen auch eine zur Prüfung befähigte Person zu. Zugelassene Überwachungsstelle nach Betriebssicherheitsverordnung.
BetrSichV §§ 15, 16 i. V. m. Anhang 2Wie läuft eine DGUV V3 Prüfung ab?
Prüfverfahren und Bewertungsgrenzen hängen vom jeweiligen Prüfobjekt, seiner Schutzklasse, Schaltung und dem einschlägigen Regelwerk ab. Universelle Messgrenzen für sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen werden deshalb auf dieser Prüffristenseite nicht angegeben.
- 01
Sichtprüfung
Visuelle Kontrolle auf Beschädigungen, Verschmutzungen, Wärmespuren, lockere Anschlüsse, korrekte Schutzart-Klassifizierung und lesbare Kennzeichnung. Bei ortsfesten Anlagen zusätzlich: Schaltplan-Aktualität, Beschriftung der Stromkreise, freie Zugänglichkeit der Verteilungen.
- 02
Messtechnische Prüfung
Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Berührungsstrom und Differenzstrom. Für FI-Schutzschalter: Auslösestrom (IΔN) und Auslösezeit.
- 03
Funktionsprüfung
Test der Schaltfunktionen, Sicherheitsabschaltungen, Leuchtmelder und FI-Testknopf. Bei Maschinen: Not-Aus-Kreise, Schutzeinrichtungen, Verriegelungen.
- 04
Dokumentation
Erstellung des Prüfprotokolls mit allen Messwerten, Mängelliste, Empfehlungen und nächstem Prüftermin. Prüfaufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten zusätzliche Anforderungen nach § 17 BetrSichV. Eine längere Aufbewahrung kann aufgrund betrieblicher oder anderer einschlägiger Vorgaben sinnvoll oder erforderlich sein.
- 05
Plakettierung
Eine Kennzeichnung, etwa durch eine Prüfplakette, kann Bestandteil des betrieblichen Prüfkonzepts sein. Maßgeblich ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Prüfung; eine Prüfplakette ist nicht für jeden Prüfgegenstand die alleinige gesetzliche Nachweisform.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Mängel werden in drei Kategorien klassifiziert. Die Klassifizierung bestimmt, wie zeitkritisch die Beseitigung ist und ob das Gerät / die Anlage außer Betrieb genommen werden muss.
Sofortige Außerbetriebnahme
Direkte Gefahr für Personen oder Anlage (z. B. fehlender Schutzleiter, Isolationsdurchschlag, defekte Schutzeinrichtung). Gerät muss sofort stillgelegt und gegen Wiedereinschaltung gesichert werden.
Beseitigung innerhalb Frist
Kein akutes Risiko, aber Normabweichung (z. B. fehlende Beschriftung, abgenutzte Knickschutztülle). Beseitigung innerhalb angemessener Frist.
Optimierungs-Hinweis
Kein normwidriger Zustand, aber technische Verbesserung möglich (z. B. modernere Schutzeinrichtung, FI-Nachrüstung). Keine Pflicht zur Umsetzung.
Festgestellte Mängel sind anhand der konkreten Gefährdung zu bewerten. Welche Maßnahmen erforderlich sind und ob ein Arbeitsmittel oder eine Anlage bis zur Behebung weiter verwendet werden kann, hängt vom jeweiligen Befund ab. Maßnahmen, gegebenenfalls erforderliche Nachprüfungen und deren Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
DGUV V3 Prüfung in Regensburg
EMB sitzt in Neutraubling bei Regensburg und führt DGUV-V3-Prüfungen für Unternehmen in Regensburg, der Oberpfalz und projektbezogen in Bayern durch. Informationen zum regionalen Leistungsumfang finden Sie unter DGUV V3 Prüfung in Regensburg.
Geräte, ortsfeste Anlagen und Maschinen können unterschiedliche Prüfanforderungen haben. Einen Überblick über die drei Prüfbereiche finden Sie unter DGUV V3 Prüfung für Unternehmen.
FAQ — DGUV V3 Prüffristen
Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?
Eine allgemeingültige Prüffrist für alle elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen gibt es nicht. Die DGUV nennt für bestimmte Prüfobjekte Richtwerte. Die tatsächliche Prüffrist legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, der Einsatz- und Umgebungsbedingungen sowie der Ergebnisse bisheriger Prüfungen fest.
Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die erforderliche Qualifikation hängt vom Prüfobjekt und dem einschlägigen Regelwerk ab. Elektrische Prüfungen erfordern die passende elektrotechnische Fachkunde. Soweit die BetrSichV anwendbar ist, sind zusätzlich die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person für den konkreten Prüfgegenstand zu beachten.
Was passiert wenn die DGUV V3 Prüfung nicht durchgeführt wird?
Fehlende oder ungeeignete Prüfungen können Arbeitsschutz-, Haftungs- oder Versicherungsfragen berühren. Welche Folgen sich im konkreten Fall ergeben, hängt von den Umständen, den vertraglichen Regelungen und dem jeweiligen Befund ab.
Was wird bei einer DGUV V3 Prüfung geprüft?
Die DGUV V3 Prüfung umfasst drei Schritte: 1. Sichtprüfung (Beschädigungen, Verschmutzungen, Wärmespuren), 2. Messtechnische Prüfung (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Differenzstrom, Berührungsstrom), 3. Funktionsprüfung (Schalter, Leuchtmelder, Sicherheitseinrichtungen). Eine Kennzeichnung, etwa durch eine Prüfplakette, kann Bestandteil des betrieblichen Prüfkonzepts sein. Maßgeblich ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Prüfung; eine Prüfplakette ist nicht für jeden Prüfgegenstand die alleinige gesetzliche Nachweisform.
Können Prüffristen verlängert werden?
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nennt die DGUV sechs Monate als Richtwert. Bei einer ausreichend niedrigen Fehlerquote und vergleichbaren Büro- oder ähnlichen Bedingungen kann die Frist bis auf maximal 24 Monate verlängert werden. 24 Monate sind daher keine automatische Standardfrist.
Wie oft werden ortsfeste elektrische Anlagen geprüft?
Für elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel nennt die DGUV unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen vier Jahre als Richtwert. Die tatsächliche Prüffrist muss anhand der Gefährdungsbeurteilung, der betrieblichen Bedingungen und der bisherigen Prüfergebnisse festgelegt werden.
Welche Prüffrist gilt für Maschinen?
Für Maschinen gibt es keine pauschale jährliche Prüffrist. Die Prüffrist ist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Dabei spielen unter anderem Nutzung, Beanspruchung, Umgebungsbedingungen, Herstellerangaben, Instandhaltung und die Ergebnisse bisheriger Prüfungen eine Rolle.
Welche Norm gilt für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte?
Für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Geräte gilt DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06. DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 behandelt Prüfungen nach Reparatur im jeweiligen Anwendungsbereich. Die frühere zusammengefasste Bezeichnung DIN VDE 0701-0702 ist für die aktuelle Einordnung deshalb nicht mehr passend.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV sind Prüfaufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten zusätzliche Anforderungen nach § 17 BetrSichV. Andere betriebliche oder vertragliche Vorgaben können eine längere Aufbewahrung erforderlich machen.
Was kostet eine DGUV V3 Prüfung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang: Anzahl der ortsveränderlichen Geräte, Anzahl der Unterverteilungen, Prüfaufwand vor Ort und Umfang der Dokumentation. EMB Neutraubling kalkuliert die DGUV V3 Prüfung in Bayern projektbezogen auf dieser Basis.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und BGV A3?
BGV A3 war die ältere Bezeichnung („Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3"). 2014 wurden alle BG-Vorschriften in DGUV-Vorschriften umbenannt. Inhaltlich sind „BGV A3" und „DGUV Vorschrift 3" identisch — beide regeln die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Prüffrist und Prüfumfang gemeinsam klären
Die Tabelle liefert Richtwerte und fachliche Orientierung. Welche Prüffrist für Ihren Betrieb tatsächlich passt, hängt von den vorhandenen Geräten, Anlagen oder Maschinen und deren Einsatzbedingungen ab. Beschreiben Sie uns kurz Ihren Bestand und den Einsatzort – den passenden Prüfbereich klären wir gemeinsam.
Unverbindliche Anfrage · Persönliche Rückmeldung · Prüfumfang klären wir gemeinsam