Rundsteuerempfänger · Datenlogger · Wechselrichter

Fernsteuerung der
PV-Anlage prüfen
und instand setzen.

Wir messen die Fernsteuerung Ihrer PV-Anlage durch: Rundsteuerempfänger, Datenlogger, Wechselrichter. Wir finden die Unterbrechung und setzen sie instand. Danach ist die Anlage wieder abregelbar, und Sie haben das Prüfprotokoll in der Hand — mit Datum, Messwerten und Namen.

Welches Glied ausgefallen ist, zeigt erst die Messung. Bis dahin produziert die Anlage weiter, und der Ertrag sieht normal aus.

Anzeige eines älteren PV-Datenloggers: Die Monatsgrafik ist leer, als Soll-Ertrag stehen 917 Kilowattstunden, als Ist-Ertrag null, der Status lautet offline.
Ein ausgefallener Datenlogger. Soll-Ertrag 917 kWh, aufgezeichnet wurden null — die Anlage produzierte trotzdem.
Die Ausgangslage

Zwei Geräte, zwei verschiedene Aufgaben

In jeder größeren PV-Anlage arbeiten zwei Geräte, die im Betrieb niemand beachtet. Der Rundsteuerempfänger nimmt die Abregelsignale des Netzbetreibers entgegen. Der Datenlogger zeigt die Erträge im Portal.

In vielen Anlagen übernimmt der Datenlogger beides. Er rechnet die Stufensignale des Empfängers in Sollwerte für die Wechselrichter um und meldet die Ist-Werte zurück. Fällt er aus, fehlen nicht nur Daten. Die Anlage folgt dann keinem Abregelsignal mehr.

Ob Ihr Datenlogger nur anzeigt oder mitsteuert, sieht man ihm nicht an. Das entscheidet die Verdrahtung und die Parametrierung, nicht der Gerätetyp. Feststellen lässt es sich nur durch Messen an den Übergängen.
Erfahrungswerte

Warum solche Geräte ausfallen

Leiterplatte einer Kommunikationsbaugruppe mit verkohltem Bauteil und Brandspuren nach einer Überspannung.
Verkohltes Bauteil auf der Kommunikationsbaugruppe eines Datenloggers, nach einer Überspannung durch Blitzeinschlag.
Überspannung
Ein Blitzeinschlag in der Nähe genügt, ein direkter Treffer ist nicht nötig. Die Leistungselektronik bleibt oft unbeschädigt, die Kommunikationstechnik zeigt durchgeschlagene Schnittstellen und unterbrochene Busleitungen.
Netzteil oder Speichermedium
Datenlogger laufen rund um die Uhr, oft über zehn Jahre. Elektrolytkondensatoren im Netzteil und Speicherkarten sind die häufigsten Verschleißteile.
Abgeschaltete Mobilfunknetze
Geräte mit GSM- oder UMTS-Modul verlieren die Verbindung, wenn der Netzbetreiber die alte Technik abschaltet. Das Gerät ist dabei nicht defekt.
Netzwerk geändert
Ein neuer Router, ein anderes Netzsegment oder eine geänderte Freigabe unterbricht die Verbindung des Datenloggers nach außen.
Wechselrichter getauscht
Nach einem Wechselrichtertausch passt die Schnittstelle nicht mehr. Die Anlage produziert weiter, der Datenlogger erreicht das neue Gerät nicht.
Abgekündigte Firmware
Ältere Gerätegenerationen erhalten keine Aktualisierungen mehr. Ändert sich am anderen Ende etwas, bricht die Verbindung ab, ohne dass das Gerät defekt ist.

Keiner dieser Fälle kündigt sich an, und am Ertrag ist nichts zu sehen. Wer die Fernsteuerung regelmäßig durchmessen lässt, findet so etwas selbst, statt es vom Netzbetreiber zu erfahren.

Unser Vorgehen

Durchmessen, instand setzen, dokumentieren

  1. Bestandsaufnahme vor Ort

    Vor Ort erfassen wir Rundsteuerempfänger, Datenlogger, Wechselrichter, Zählerplatz und die Verbindungen dazwischen. Dazu kommen die vorhandenen Unterlagen und die Anmeldung beim Netzbetreiber.

  2. Fernsteuerung durchmessen

    Wir prüfen jedes Glied einzeln: ob die Stufensignale am Empfänger ankommen, ob sie weitergereicht werden, ob die Wechselrichter reagieren. Erst danach steht fest, wo die Fernsteuerung unterbrochen ist.

  3. Befund und Angebot

    Sie erhalten den Befund schriftlich, dazu ein Angebot für die Instandsetzung. Lag der Ausfall an einem defekten Gerät, ist dieser Befund später Ihr Nachweis.

  4. Instandsetzung

    Wir tauschen das Gerät, binden es ein, parametrieren die vorhandenen Wechselrichter und prüfen die Rückmeldung. Wo nötig, bereiten wir den Zählerplatz für die spätere Steuerbox mit vor.

  5. Funktionsnachweis und Übergabe

    Zum Schluss fahren wir die Abregelstufen durch und dokumentieren, dass die Anlage folgt. Sie erhalten Prüfprotokoll und Unterlagen mit Datum, Messwerten und Namen.

Instandsetzung

Herstellerunabhängig, auch an fremden Anlagen

Es spielt keine Rolle, von wem Ihre Anlage stammt. Das gilt auch, wenn es den ursprünglichen Errichter nicht mehr gibt. Wir tauschen ausgefallene Geräte, binden sie in die vorhandenen Wechselrichter ein und parametrieren, bis die Abregelstufen sauber durchlaufen.

Das intelligente Messsystem baut der Messstellenbetreiber früher oder später ein. Steht der Zählerplatz bei der Reparatur ohnehin offen, richten wir ihn für die spätere Steuerbox gleich mit her. Dadurch fällt kein zweiter Umbau an.

Wir sind im Installateurverzeichnis der Bayernwerk Netz GmbH eingetragen. Geht es zusätzlich um Speicher-Nachrüstung oder die Steuerbox nach § 14a EnWG, erledigen wir das im selben Zug.

Einsatzgebiet

Für Betreiber in Regensburg, Neutraubling und der Oberpfalz

Unsere Werkstatt steht in Neutraubling, rund 20 Minuten von Regensburg. Wer die Anlage bei einer Störung kurzfristig anfahren kann, findet die Ursache in einem Termin statt in dreien.

Wir arbeiten im Raum Regensburg und Neutraubling, in der Oberpfalz und in Niederbayern, für größere Anlagen auch darüber hinaus in Bayern.

Häufige Fragen

Was Betreiber uns dazu fragen

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum
PV-Monitoring und Steuerbarkeit

Das kommt darauf an, welche Rolle das Gerät in Ihrer Anlage hat. Reine Ertragsüberwachung ist freiwillig — fällt sie aus, fehlen Ihnen Daten, sonst nichts. Bei vielen größeren Anlagen sitzt derselbe Datenlogger aber mitten in der Fernsteuerung: Er nimmt die Stufensignale des Rundsteuerempfängers auf, setzt sie in Sollwerte für die Wechselrichter um und meldet die Ist-Werte zurück. Dann ist mit dem Gerät auch die Fernsteuerbarkeit weg. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, sieht man erst beim Durchmessen — am Ertrag merkt man es nicht.

Ab 25 Kilowatt muss der Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne herunterregeln können. Ab 100 Kilowatt kommt hinzu, dass er jederzeit sehen kann, wie viel gerade eingespeist wird. In der Direktvermarktung gilt dasselbe gegenüber Ihrem Direktvermarkter. Die früher genannte Grenze von 30 Kilowatt gilt nicht mehr. Grundlage sind § 9 und § 10b EEG.

Nicht automatisch, aber auch nicht gar nicht. Die heutige Pflicht trifft auch ältere Anlagen — sie dürfen sie nur oft einfacher erfüllen als neue, zum Beispiel indem sie ganz statt stufenweise abgeregelt werden. Ein dauerhafter Bestandsschutz ist das nicht: Spätestens mit dem intelligenten Messsystem gilt die volle Vorgabe. Achtung bei Erweiterungen: Mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude zählen als eine, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gehen — eine Nachrüstung kann Sie dadurch über eine Schwelle heben. Was bei Ihnen gilt, sehen wir uns bei der Bestandsaufnahme an.

Ein pauschales Enddatum für alle Anlagen gibt es nicht. Der Wechsel vom Rundsteuerempfänger zum intelligenten Messsystem mit Steuerbox läuft über den Messstellenbetreiber und richtet sich nach dessen Rollout. Für Sie heißt das: abwarten, bis der Messstellenbetreiber auf Sie zukommt — und in der Zwischenzeit dafür sorgen, dass die vorhandene Technik funktioniert. Wenn ohnehin am Zählerplatz gearbeitet wird, lässt sich der Platz für die spätere Steuerbox gleich mit vorbereiten.

Die Vergütung entfällt nicht — im Netz steht das oft falsch. Wer die Vorgaben nicht einhält, zahlt dem Netzbetreiber einen Betrag je Kilowatt und Monat; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Eine allgemeine Schonfrist für die ersten Monate gibt es dabei nicht. Dafür wirkt die Reparatur zurück: Sobald die Anlage wieder abregelbar ist, sinkt der Betrag rückwirkend bis zum Beginn des Ausfalls. Deshalb lohnt sich die Prüfung auch dann noch, wenn der Ausfall länger zurückliegt. Grundlage ist § 52 EEG.

Lag der Ausfall an einem defekten Gerät, entfällt die Zahlung für zwei Kalendermonate. Danach wird sie wieder fällig, auch wenn das Gerät noch defekt ist — wirtschaftlich zählt also jeder Monat. Den Defekt belegen müssen Sie selbst: Bleibt er unbewiesen, geht das zu Ihren Lasten. Deshalb bekommen Sie von uns jede Störungsaufnahme schriftlich, mit Datum, Messwerten und Namen. Ob die Ausnahme in Ihrem Fall greift, entscheidet nicht der Handwerksbetrieb; wir liefern die technischen Feststellungen dafür.

Weil er muss. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, jährlich testweise die Einspeiseleistung anzupassen und die Ist-Einspeisung abzurufen. Antwortet eine Anlage dabei nicht, fällt das auf. Seit dem 1. Januar 2026 werden auch Anlagen unter 100 Kilowatt einbezogen — für viele gewerbliche Dachanlagen in der Region ist das neu. Grundlage ist § 12 EnWG.

Weil nichts abgeregelt wird, solange kein Signal kommt. Die Anlage produziert genauso wie vorher, die Erträge sehen normal aus, es leuchtet keine Warnlampe. Der Datenlogger meldet sich auch nicht selbst ab — er meldet ja nichts mehr, auch nicht seinen eigenen Zustand. Sichtbar wird der Ausfall erst, wenn jemand nachfragt oder jemand nachsieht.

Ja, das ist sogar der Regelfall. Ob die Anlage von uns stammt oder von einem anderen Betrieb, spielt keine Rolle — auch dann nicht, wenn es den ursprünglichen Errichter nicht mehr gibt. Wir arbeiten herstellerunabhängig und sind im Installateurverzeichnis der Bayernwerk Netz GmbH eingetragen.

Das hängt vom Aufwand ab: Anlagengröße, Zahl der Wechselrichter, Zustand der Unterlagen und ob die Ursache schnell zu finden ist. Eine Pauschale auf einer Website wäre geraten. Nach der Bestandsaufnahme bekommen Sie ein Angebot mit nachvollziehbaren Positionen. Rufen Sie an, dann klären wir vorab, was überhaupt zu prüfen ist.

Anfrage

Fernsteuerung prüfen lassen

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Anlage — Größe, Baujahr, welche Geräte verbaut sind und was aufgefallen ist. Wir melden uns und sagen Ihnen, was zu prüfen ist.

Lieber telefonisch? 09401 526310 — oder per E-Mail an info@emb-neutraubling.de.

Ihre Anfrage ist angekommen.

Eilig? Rufen Sie uns direkt an: 09401 526310