Elektrogeräteprüfung · DGUV Vorschrift 3

Elektrogeräte prüfen lassen – DGUV V3 Geräteprüfung für Betriebe

Wir prüfen die elektrischen Betriebsmittel Ihres Betriebs vor Ort — vom Bürogerät bis zum Elektrowerkzeug. Je Gerät erhalten Sie ein nachvollziehbares Ergebnis, eine Kennzeichnung und eine Mängelübersicht, bei größeren Beständen dazu unser Prüfportal.

EMB · Elektro­technik­meisterbetrieb in Neutraubling bei Regensburg

EMB-Mitarbeiter prüft ein elektrisches Betriebsmittel mit einem Gerätetester in der Werkstatt in Neutraubling.
Geräteprüfung in der EMB-Werkstatt in Neutraubling.
MeisterbetriebHandwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Seit 2002 in NeutraublingFamilienbetrieb in zweiter Generation
Prüfung im BetriebGeräte werden nicht abgeholt
Eigene Elektrofachkräftekeine Vermittlung an Dritte

Welche Elektrogeräte werden im Betrieb geprüft?

Gemeint sind die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder die sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lassen, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Der Anschluss gehört zur Definition dazu — deshalb zählt nicht alles mit, was sich tragen lässt.

In der Praxis ist das der Gerätebestand, mit dem täglich gearbeitet wird:

Büro und Verwaltung
Rechner, Monitore, Dockingstationen, Drucker, Netzteile und Ladegeräte, Schreibtischleuchten, Aktenvernichter.
Werkstatt und Produktion
Handgeführte Elektrowerkzeuge, Akkugeräte mit ihren Ladegeräten, Handleuchten, Absauggeräte.
Leitungen und Verteilung
Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen, ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.
Lager und Außenbereich
Ladegeräte für Flurförderzeuge, Ladekabel für Elektrofahrzeuge, Baustromverteiler mit Steckeranschluss.
Sozialräume und Küche
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Ventilatoren, Staubsauger.

Bauart, Verwendung, Schutzklasse und Einsatzbedingungen entscheiden darüber, wie ein Betriebsmittel eingeordnet und mit welchem Verfahren es geprüft wird. Die aktuelle Fassung der DGUV Information 203-070 behandelt dabei auch Gerätegruppen, die in vielen Betrieben erst in den letzten Jahren dazugekommen sind — akkubetriebene Geräte samt Ladegeräten, Netzteile mit berührbarer Ausgangsspannung und Ladekabel für Elektrofahrzeuge.

Nicht jedes elektrische Betriebsmittel wird gleich geprüft

Ein steckerfertiges Handgerät, eine fest installierte Anlage, ein Schaltschrank und eine Produktionsmaschine unterliegen unterschiedlichen Anforderungen — an das Prüfverfahren, an den Umfang und an die Qualifikation der Prüfperson.

Bei Maschinen, fest angeschlossenen Betriebsmitteln oder Geräten mit besonderen Anforderungen klären wir deshalb zuerst, welches Prüfverfahren für den konkreten Einsatzfall anzuwenden ist. Das gehört zur Bestandsaufnahme und ist vor dem Angebot geklärt, nicht erst am Prüftag.

Für ortsfeste Anlagen und die Prüfung des gesamten elektrotechnischen Bestands führt die DGUV V3 Prüfung für Geräte, Anlagen und Maschinen weiter; Schaltschränke und Unterverteilungen betreuen wir im Rahmen der Schaltschrankwartung. Sprechen Sie uns an, wenn beides zusammenkommt — das lässt sich in einem Termin planen.

So läuft die Geräteprüfung ab

Geprüft wird bei Ihnen im Haus, bereichsweise und nach vorher abgestimmtem Plan. Jedes Gerät durchläuft dieselben Arbeitsschritte — welche Messungen dabei nötig sind, hängt vom einzelnen Gerät ab.

  1. Bestand und Einsatzort klären

    Wir gehen mit Ihnen durch, welche Betriebsmittel geprüft werden sollen, wie viele es ungefähr sind und wo sie stehen.

  2. Geräte eindeutig erfassen

    Jedes Gerät bekommt eine eindeutige Zuordnung — nach Raum, Bereich, Abteilung oder Kostenstelle, wie es zu Ihrer Organisation passt.

  3. Besichtigen

    Gehäuse, Anschlussleitung, Stecker, Zugentlastung, Schalter und Kennzeichnung. Ein großer Teil der Mängel zeigt sich bereits hier.

  4. Erforderliche Prüfungen und Messungen

    Welche Messungen nötig sind, richtet sich nach Bauart, Schutzklasse und Verwendung. Ein schutzisoliertes Netzteil wird anders geprüft als eine Bohrmaschine mit Schutzleiter.

  5. Ergebnis bewerten

    Messwerte werden im Zusammenhang mit Zustand und Einsatz des Geräts beurteilt, nicht allein gegen einen Zahlenwert.

  6. Dokumentieren und kennzeichnen

    Das Ergebnis wird festgehalten, das Gerät gekennzeichnet. Sie erhalten die Unterlagen im vereinbarten Umfang.

Den Ablauf stimmen wir so ab, dass betriebliche Prozesse möglichst wenig beeinträchtigt werden. Wie viel spürbar ist, hängt vom Gerätemix und von den Räumen ab — das besprechen wir vorher, statt es zu versprechen.

Was Sie nach der Prüfung erhalten

Eine Dokumentation, mit der Sie später nachvollziehen können, welches Gerät wann mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Den genauen Umfang halten wir vorher im Angebot fest — Sie wissen also vor der Beauftragung, was am Ende vorliegt.

  • Eindeutige Zuordnung je Gerät
  • Prüfergebnis je Gerät
  • Messwerte, soweit für das Gerät vorgesehen
  • Übersicht über den geprüften Bestand
  • Übersicht der festgestellten Mängel
  • Kennzeichnung am Gerät

Prüfgrundlage der Wiederholungsprüfung ist DIN EN 50699 (VDE 0702). Nach einer Instandsetzung hängt es vom Gerät und vom Anwendungsbereich der jeweiligen Norm ab, welche Prüfgrundlage heranzuziehen ist; für Geräte im Anwendungsbereich der DIN EN 50678 (VDE 0701) beschreibt diese die Prüfung nach Instandsetzung. Beide sind aus der früheren DIN VDE 0701-0702 hervorgegangen, die in getrennte Normen für Prüfungen nach Reparatur und Wiederholungsprüfungen überführt wurde.

Wenn ein Gerät einen Mangel hat

Der Befund wird festgehalten, das Gerät gekennzeichnet und Ihnen benannt — mit der Einschätzung, wie dringend er ist. Nicht jeder Mangel bedeutet dasselbe: Die Spanne reicht von einem Hinweis, den man im Auge behält, bis zu der klaren Empfehlung, ein Gerät sofort aus dem Verkehr zu nehmen.

Am häufigsten sind es dieselben Dinge: beschädigte Anschlussleitungen, gelöste Zugentlastungen, provisorisch verlängerte Leitungen und überalterte Steckdosenleisten. Vieles davon lässt sich instand setzen. Was mit einem Gerät geschieht — instand setzen, ersetzen oder aussondern — entscheiden Sie; wir liefern die Grundlage dafür. Nach einer Instandsetzung klären wir, welche Prüfgrundlage für das betreffende Gerät gilt, bevor es wieder in Gebrauch geht.

Eigenes Prüfportal für Gewerbe- und Großkunden

Bei größeren Beständen endet eine gute Geräteprüfung nicht beim Prüfprotokoll. Wer mehrere hundert Geräte, mehrere Standorte und wechselnde Verantwortliche hat, verliert die Übersicht selten am Prüftag — sondern in den Monaten danach. Für diesen Fall betreibt EMB ein eigenes Prüfportal, in dem Gerätebestand, Prüfstatus, Fälligkeiten, Prüfnachweise und Mängel zusammenlaufen.

Übersichtsseite des EMB-Prüfportals mit Kacheln für überfällige und in 30, 60 und 90 Tagen fällige Anlagen, offene Mängel und eine Tabelle je Standort. Vorführansicht mit erfundenen Demodaten.
Die Übersicht des EMB-Prüfportals. Gezeigt ist der Vorführmandant mit erfundenen Daten.
Ein Bestand statt verteilter Tabellen
Jedes Prüfobjekt mit Anlagennummer, Bezeichnung, Hersteller, Typ, Seriennummer, Standort, Gebäude und Bereich — an einer Stelle statt in Ordnern, Tabellenblättern und einzelnen Protokollen.
Fälligkeiten, die von selbst auffallen
Zu jedem Objekt stehen letzte Prüfung, Ergebnis und nächster Termin. Die Übersicht zeigt, was überfällig ist und was in 30, 60 oder 90 Tagen ansteht — je Standort. Die Verantwortlichen sehen, wo Handlungsbedarf besteht, ohne danach zu suchen.
Prüfnachweise am Prüfobjekt
Das Ergebnis lässt sich online ansehen und als PDF herunterladen, die Prüfhistorie bleibt erhalten. Für mehrere Prüfungen auf einmal gibt es Nachweispakete als ZIP. Nachweise müssen nicht aus E-Mails und Ordnern zusammengesucht werden.
Mängel mit Zuständigkeit und Frist
Ein festgestellter Mangel bekommt Priorität, Status, Frist und einen Verantwortlichen; Maßnahmen, Fotos und Kommentare hängen daran, das Wiedereröffnen eingeschlossen. Auf Wunsch gibt die Person, die einen Mangel behoben hat, ihn nicht selbst frei — ein Vier-Augen-Prinzip, das sich einschalten lässt.
Mehrere Standorte, abgestufte Zugänge
Unternehmen mit mehreren Standorten verwalten ihren Bestand gemeinsam. Benutzer sehen abhängig von Rolle und Standort nur die für sie vorgesehenen Bereiche; die Zugänge unterstützen eine Zwei-Faktor-Anmeldung.
Auswertung und Export
Bestände und Auswertungen lassen sich bei Bedarf als CSV oder Excel exportieren — etwa für die eigene Instandhaltungsplanung oder für Berichte an die Geschäftsführung.

Für einen überschaubaren Bestand genügt oft die klassische Prüfdokumentation. Ob sich das Portal für Sie lohnt, hängt von Gerätezahl, Standorten und der Zahl der Beteiligten ab — das sehen wir uns bei der Bestandsaufnahme gemeinsam an.

Prüfportal für Ihren Gerätebestand anfragen

Wie oft muss geprüft werden?

Eine Frist, die für alle Geräte gleichermaßen gilt, gibt es nicht. Sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen, der Beanspruchung und den Ergebnissen früherer Prüfungen. Ein Monitor im Büro und eine Handkreissäge im Außeneinsatz stehen deshalb nicht im selben Rhythmus.

Welche Fristen für Ihren Bestand sinnvoll sind, sehen wir uns bei der Bestandsaufnahme gemeinsam an. Eine Übersicht der Intervalle nach Gerätegruppe und Umgebung finden Sie unter DGUV V3 Prüffristen.

Wer darf Elektrogeräte prüfen?

Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit verlangen dafür vier Dinge zusammen: eine elektrotechnische Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation, mindestens ein Jahr praktische Erfahrung mit Errichtung, Zusammenbau oder Instandhaltung entsprechender Arbeitsmittel, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit auf diesem Gebiet und aktuell gehaltene Fachkenntnisse.

Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird: Die Auswahl erfolgt bezogen auf die konkrete Prüfaufgabe. Wer Bürogeräte prüft, ist damit nicht automatisch die richtige Prüfperson für Schweißtechnik, Maschinen oder medizinische Geräte. Die Verantwortung dafür, Prüfungen zu veranlassen und die Prüfperson passend auszuwählen, liegt beim Unternehmer.

EMB ist ein Elektrotechnikmeisterbetrieb aus Neutraubling. Die Geräteprüfungen führen Elektrofachkräfte aus dem eigenen Haus durch.

Was kostet eine Elektrogeräteprüfung?

Der Aufwand entsteht selten aus einem Wert je Gerät allein. Wir kalkulieren projektbezogen und weisen die Positionen im Angebot aus. Diese sechs Angaben bestimmen ihn im Wesentlichen — und genügen für ein belastbares Angebot:

Anzahl der Geräte
Ein Büro mit 60 Positionen ist anders zu planen als ein Werk mit 3.000.
Gerätemix
Überwiegend Bürotechnik, überwiegend Werkstatt oder gemischt — das verändert den Aufwand je Gerät.
Standorte und Wege
Eine Adresse oder mehrere, dicht beieinander oder verteilt.
Zugänglichkeit
Schichtbetrieb, Serverräume, Bereiche mit Zutrittsregelung.
Vorhandene Bestandsdaten
Eine bestehende Geräte- oder Inventarliste verkürzt die Erfassung spürbar.
Dokumentationsumfang
Ob die Ergebnisse in eine vorhandene Struktur passen müssen — nach Kostenstelle, Standort oder Abteilung.

Wenn Sie die Gerätezahl nur schätzen können, genügt die Schätzung. Ein Faustwert für Büroarbeitsplätze: Rechner, Monitor, Netzteil, Leuchte und Steckdosenleiste sind schnell fünf Positionen je Platz.

Gerätebestand für Angebot angeben

Geräteprüfung in Regensburg und der Oberpfalz

EMB sitzt in Neutraubling bei Regensburg und führt Geräteprüfungen für Gewerbe- und Industriekunden in Regensburg, der Oberpfalz und projektbezogen darüber hinaus durch. Die Anfahrt weisen wir im Angebot aus.

EMB — Elektro Montagen Burkhardt GmbH
Hartinger Str. 7 · 93073 Neutraubling
09401 526310

Häufige Fragen

Welche Elektrogeräte müssen im Betrieb geprüft werden?

Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel: Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lassen, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. In der Praxis reicht das vom Rechner über die Kaffeemaschine bis zur Bohrmaschine, dazu Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen. Bauart, Schutzklasse und Verwendung entscheiden darüber, wie ein Betriebsmittel eingeordnet und mit welchem Verfahren es geprüft wird.

Wie oft müssen Elektrogeräte geprüft werden?

Eine Frist, die für alle Geräte gleichermaßen gilt, gibt es nicht. Sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen, der Beanspruchung und den Ergebnissen früherer Prüfungen. Die DGUV Information 203-070 nennt dazu Erfahrungswerte, die als Ausgangspunkt dienen und begründet angepasst werden können.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Eine zur Prüfung befähigte Person. Dafür verlangen die Technischen Regeln für Betriebssicherheit eine elektrotechnische Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation, mindestens ein Jahr praktische Erfahrung mit Errichtung, Zusammenbau oder Instandhaltung entsprechender Arbeitsmittel, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit auf diesem Gebiet und aktuell gehaltene Fachkenntnisse. Die Auswahl erfolgt bezogen auf die konkrete Prüfaufgabe.

Was kostet eine Elektrogeräteprüfung?

Den Aufwand bestimmen vor allem Geräteanzahl, Zusammensetzung des Bestands, Zahl und Entfernung der Standorte, Zugänglichkeit, vorhandene Bestandsdaten und der gewünschte Dokumentationsumfang. EMB kalkuliert projektbezogen und weist die Positionen im Angebot aus.

Was passiert, wenn ein Gerät einen Mangel hat?

Der Mangel wird festgehalten, das Gerät gekennzeichnet und Ihnen benannt — zusammen mit der Einschätzung, wie dringend er ist. Die Spanne reicht von einem Hinweis, den man im Auge behält, bis zu der klaren Empfehlung, ein Gerät sofort aus dem Verkehr zu nehmen. Wie es weitergeht, stimmen wir mit Ihnen ab.

Geräteprüfung anfragen

Kurz anfragen – Prüfumfang klären wir gemeinsam

Sie müssen Geräte, Anlagen und Maschinen nicht vorab vollständig erfassen. Eine kurze Anfrage genügt. Den genauen Prüfumfang, vorhandene Unterlagen und mögliche Termine stimmen wir anschließend gemeinsam mit Ihnen ab.

Unverbindliche Anfrage · Persönliche Rückmeldung · Prüfumfang klären wir gemeinsam

Fachliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 3 — Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (früher BGV A3)
  • DGUV Information 203-070 — Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, Ausgabe 2026.04
  • Betriebssicherheitsverordnung — § 14 — Prüfung von Arbeitsmitteln
  • TRBS 1201 — Prüfungen von Arbeitsmitteln
  • TRBS 1203 — Zur Prüfung befähigte Personen
  • DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 — Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
  • DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 — Prüfung elektrischer Geräte nach Instandsetzung

Die Angaben geben den Stand der genannten Regelwerke wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Was für Ihren Betrieb im Einzelnen gilt, hängt von Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.

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