01 — Pflicht & Recht

Sachaufwandsträger trägt die Verantwortung — nicht der Schulleiter

Schulen sind Mitglied der KUVB / Bayer. LUK (Kommunale Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse). Trotz „öffentlich" gilt die DGUV V3 vollständig — die KUVB hat dieselbe Verordnungsmacht wie eine Berufsgenossenschaft. Bei Kitas ist je nach Träger die KUVB (kommunal) oder die BGW (freie Träger) zuständig.

100 % gesetzliche Pflicht. Die DGUV V3 ist für jeden Arbeitgeber bindend — Einzelpraxis, MVZ, Klinik. Versäumt heißt: Versicherungsschutz weg, persönliche Haftung an.

Verantwortlicher i. S. d. DGUV V3 ist der Sachaufwandsträger — bei Grund-/Mittelschulen die Gemeinde, bei Realschulen/Gymnasien Landkreis oder Stadt (Art. 3 BaySchFG). Die Schulleitung hat Fürsorge- und Meldepflicht (BayEUG Art. 57), trägt aber nicht primär die Prüfungsverantwortung — kann jedoch persönlich mithaften, wenn ein bekannter Mangel weiter benutzt wird.

EMB prüft alle Räume in einem Ferien-Termin: Klassenzimmer, EDV-Räume, Schul-Werkstätten, Naturwiss.-Labore, Sporthalle, Mensa und ortsfeste Anlagen. Sie erhalten ein einziges KUVB-konformes Prüfprotokoll — vorzeigbar bei Sicherheitsbegehung, Kommunalprüfung und Versicherungs-Audit (Bayerische Versicherungskammer).

Rechtsgrundlagen für Schule oder Kita

DGUV V3 Hauptvorschrift für elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung — Gefährdungsbeurteilung
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz — Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers
VDE 0701/0702 Norm für Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
VDE 0105-100 Norm für Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
BayEUG Art. 57
BaySchFG Art. 3
02 — Geräte & Anlagen

Diese Geräte und Anlagen prüfen wir bei Ihnen

Eine vollständige DGUV V3 Prüfung deckt ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Anlagen und Lade-Infrastruktur in einem Termin ab — Sie bekommen ein einziges Prüfprotokoll für alles.

Klassenzimmer & EDV-Räume

6 Punkte

Smartboards + Beamer + Schüler-Geräte — 24 Mon. Standardfrist.

  • Smartboards, interaktive Tafeln, Dokumentenkameras
  • Beamer, Lehrer-PC, Drucker
  • Schüler-PCs, Notebooks, Tablets (Akku-Wagen!)
  • Server-Rack, Switche, USV
  • Mehrfachsteckdosen, Verlängerungen
  • Klassenraum-Lampen, Lehrer-Wasserkocher

Schulwerkstatt & Technikraum

4 Punkte

Wie Industrie-Werkstatt zu behandeln — 6–12 Monate Frist!

  • Tischkreissäge, Bandsäge, Standbohrmaschine
  • Schweißgerät (DIN VDE 0544-4!), Lötkolben
  • Heißluftgebläse, Schwingschleifer
  • Verlängerungsleitungen (hohe Belastung)

Naturwiss.-Labore & Mensa

5 Punkte

Spezialgeräte (Chemie, Physik) + gewerbliche Schulküche.

  • Chemie: Magnetrührer, Heizpilze, Abzugsschränke, Trafos
  • Physik: Schüler-Trafos, Oszilloskope, Hochspannungsnetzgeräte
  • Biologie: Mikroskope, Brutschränke, Kühlgeräte
  • Mensa: Konvektomat, Spülmaschine, Kippbratpfanne (gewerbl.!)
  • Hauswirtschafts-Küche: Mixer, Toaster, Wasserkocher

Sporthalle, Aula & Musikraum

5 Punkte

Öffentliche Veranstaltungen + DGUV V17/18 ggf. zusätzlich.

  • Hallenbeleuchtung, Anzeigetafeln
  • Beschallungs-/PA-Anlage, Mischpult, Mikrofone
  • Hallentrenner-Motor, Bühnentechnik
  • E-Pianos, Verstärker, Aktivlautsprecher
  • Bühnen-Scheinwerfer, DMX-Pulte

Ortsfeste Anlagen & Notbeleuchtung

6 Punkte

Hauptverteilung 4 J., Notbeleuchtung 1 J. + monatlich Funktion.

  • Hauptverteilung, Stockwerks-Unterverteilungen
  • RCD/FI-Schutzschalter
  • Notbeleuchtung & Sicherheitsbeleuchtung Fluchtwege
  • Pausenhof-/Schulhof-Beleuchtung
  • Brandmeldeanlage (Elektroseite, DIN 14675)
  • Aufzug (TÜV separat) — Elektroseite hier

Kita-spezifisch & E-Ladestation

5 Punkte

Elektrische Spielgeräte = Kinderhand-Belastung → 12 Mon.

  • Elektrische Spielgeräte, Lichtprojektoren
  • Bewegungsschaukeln, elektr. Karussells
  • Wickelkommoden mit Heizstrahler
  • Kita-Küche-Kleingeräte
  • Wallbox für Lehrer/Mitarbeiter
03 — Prüfintervalle

Prüffristen für Ihre Branche

Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der DGUV V3 sowie den DIN-VDE-Empfehlungen. Bei Einhaltung dieser Intervalle sind Sie auf der rechtssicheren Seite.

Gerät / Anlage Prüfintervall Hinweis
Klassenzimmer-Geräte (ortsveränd.) 24 Monate Trockene Umgebung, Aufsicht durch Lehrkraft.
EDV-Raum (Schüler-PCs) 24 Monate Standard-Frist DGUV V3.
Schulwerkstatt / Technikraum 6–12 Monate Wie Industrie-Werkstatt — hohe mech. Belastung.
Chemie-/Physik-Labor 12 Monate Spezialgeräte, Schüler-Bedienung.
Schulküche / Mensa 6–12 Monate Gewerbliche Küchengeräte, Feuchte/Hitze.
Sporthalle (Veranstaltung) 12 Monate Öffentliche Nutzung, ggf. DGUV V17/18.
Kita-Spielgeräte (elektrisch) 12 Monate Erhöhte Beanspruchung durch Kinder.
Ortsfeste Anlagen 4 Jahre RCD halbjährlich Funktion, Notbeleuchtung 1 Jahr.
Notbeleuchtung Fluchtwege 12 Monate Funktionsprüfung monatlich, Vollentladung jährlich.
04 — Transparente Kalkulation

So kalkulieren wir Ihren Festpreis

Wir verkaufen keine starren Pakete — wir kalkulieren transparent pro Gerät und zeigen jeden Baustein offen aus. Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie einen verbindlichen Festpreis, in dem genau steht, wie er zustande kommt.

Schulwerkstatt & Labor

Spezialgeräte + Schweißgerät

Werkraum-Geräte werden wie Industrie-Werkstatt geprüft (6 Mon.). Schweißgeräte zusätzlich nach DIN VDE 0544-4. Naturwiss.-Labore mit Chemie-/Physik-Sondergeräten separat ausgewiesen.

Ortsfeste Anlagen

Verteilung, Notbeleuchtung, Schulhof

Hauptverteilung, Etagen-Verteilungen, Notbeleuchtung Fluchtwege, Außenbeleuchtung pauschal je Anlage. Kompletter Schul-Komplex meist in 1–2 Tagen abgedeckt.

Ferien-Terminierung

Ohne Unterrichtsstörung

Wir prüfen klassisch in den <strong>Sommerferien</strong> (6 Wochen Bayern), Werkraum/Mensa auch in Pfingst-/Osterferien. Reine ortsfeste Prüfungen können auch im laufenden Betrieb in einzelnen Räumen.

KUVB-konforme Doku

Sachaufwandsträger-tauglich

Vollständiges Prüfprotokoll als PDF, Plaketten an jedem Gerät, Mängelliste mit Sortier-Optionen für den Sachaufwandsträger. Für Rahmenverträge mit mehreren Schulen einer Kommune jeweils einzeln dokumentiert.

Festpreis — verbindlich

24 Stunden nach Anfrage

Sie schicken uns Schultyp, Schülerzahl und ggf. Werkraum/Labor/Mensa-Ausstattung. Wir liefern innerhalb von 24 h ein konkretes Festpreisangebot, geeignet für UVgO-Vergabe (Bayern).

05 — Was Sie riskieren

Was bei Versäumnis droht

Bei Stromunfall eines Kindes wird gegen Schulleitung und ggf. Sachaufwandsträger ermittelt (§§ 222 / 229 StGB). Die Bayerische Versicherungskammer (Kommunalversicherer) kürzt im Schadensfall die Leistung, wenn Prüfprotokolle fehlen — Gerichte sehen das als Indiz für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Schulleitung hat <strong>Garantenstellung</strong> gegenüber Schülern (BGH-Rechtsprechung) — das macht die persönliche Mithaftung real.

OWiG / DGUV V1 § 30: Bußgelder bis 10.000 € pro Verstoß. Bei systematischer Mängellage kann die Regierung von Niederbayern (Schulaufsicht) bzw. die zuständige Bezirksregierung Maßnahmen anordnen — im Extremfall Schließung einzelner Räume bis zur Mängelbehebung. Strafrechtlich §§ 222 / 229 StGB bei Personenschaden.

06 — Ablauf

So läuft eine Prüfung mit EMB ab

  1. 1
    Anfrage & Festpreis

    Sie schreiben uns die Anzahl Ihrer Geräte (grobe Schätzung reicht) und den Standort. Innerhalb von 24 h erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.

  2. 2
    Termin nach Ihrem Kalender

    Wir koordinieren den Prüftermin mit Ihrem Praxismanagement — auch außerhalb der regulären Sprechzeiten möglich, ohne Praxis-Stillstand.

  3. 3
    Prüfung vor Ort

    Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung nach DIN VDE 0701/0702 und DIN VDE 0105-100 mit kalibriertem Prüfgerät. Kleinere Mängel direkt vor Ort behoben (auf Wunsch).

  4. 4
    Protokoll & Plakettierung

    Vollständiges Prüfprotokoll als PDF, vorzeigbar bei Berufsgenossenschaft und Versicherung. Jedes Gerät bekommt eine Prüfplakette mit Datum der nächsten Prüfung.

  5. 5
    Erinnerungs-Service

    Auf Wunsch melden wir uns rechtzeitig vor der nächsten fälligen Prüfung — Sie können sich um Ihre Praxis kümmern, wir kümmern uns um die Compliance.

07 — FAQ

Häufige Fragen aus der Praxis

Wer beauftragt die Prüfung — Schule oder Sachaufwandsträger?

Formell der Sachaufwandsträger (Kommune, Landkreis). In der Praxis stößt die Schulleitung den Prozess an, der Hausmeister holt Angebote ein, freigegeben wird durch Liegenschaftsamt/Schulamt der Gemeinde. Wir können das Angebot direkt an den Sachaufwandsträger adressieren oder über die Schulleitung laufen lassen.

In welchen Ferien können Sie prüfen?

Sommerferien (6 Wochen Bayern) sind der Klassiker — alle Räume, alle Geräte, ohne Unterrichtsstörung. Pfingst-/Osterferien (2 Wochen) reichen für Werkraum/Mensa oder einzelne Sektionen. Reine ortsfeste Anlagen können auch im laufenden Schulbetrieb geprüft werden, wenn einzelne Räume kurz frei sind.

Wie viele Geräte hat eine durchschnittliche Schule?

Kindergarten 3-gruppig: 80–150 Geräte. Grundschule 1-zügig (4 Klassen): 200–400. Grundschule 3-zügig + Ganztag: 600–1.000. Realschule/Gymnasium 800 Schüler: 1.500–3.500 (viele PC-Räume, Labore). Berufsschule mit Werkstätten: 3.000–8.000.

Wer prüft Geräte aus Drittmitteln (Förderverein-Spende)?

Der Sachaufwandsträger — auch wenn der Förderverein gekauft hat. Nicht das Eigentum entscheidet, sondern die Verfügungsgewalt. Im Zweifel mit dem Liegenschaftsamt klären und Geräte ins Schul-Inventar aufnehmen. Wir prüfen alle in der Schule befindlichen Geräte mit Stecker.

Müssen wir Ihre Leistung ausschreiben?

Bayern UVgO: Bis 1.000 € Direktauftrag, bis 25.000 € Verhandlungsvergabe (3 Angebote empfohlen), darüber Beschränkte/Öffentliche Ausschreibung. DGUV-V3-Aufträge für Einzelschulen liegen meist unter 25.000 € → keine Ausschreibung nötig. Für ganze Kommunen mit mehreren Schulen ist ein Rahmenvertrag (4 Jahre Laufzeit üblich) sinnvoll.

Was passiert bei einem Brand in der Schule?

Strafrechtlich prüft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Brandstiftung / Körperverletzung. Zivilrechtlich greift die kommunale Sammelhaftpflicht (Bayer. Versicherungskammer). Der Versicherer fordert immer die Prüfprotokolle als Nachweis ordnungsgemäßer Wartung — fehlen sie, droht Regress gegen den Sachaufwandsträger und ggf. die Schulleitung persönlich.

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